Kleines Vereinsfest: Drei Bedingungen, und alle gelten gleichzeitig
72 Stunden pro Jahr, maximal 1.000 Euro pro Stunde für Unterhaltung, Durchführung durch Mitglieder. Wer eine reißt, verliert alle Vorteile - rückwirkend.
Das kleine Vereinsfest ist eine der wenigen echten Erleichterungen im österreichischen Abgabenrecht – und eine der am leichtesten zu verlierenden. Wer eine der Bedingungen reißt, verliert nicht einen Vorteil, sondern alle auf einmal.
Was das kleine Vereinsfest bringt
- Befreiung von der Registrierkassenpflicht
- Befreiung von der Umsatzsteuer
- Gewinne bis 10.000 Euro bleiben von der 25-prozentigen Körperschaftsteuer ausgenommen
Das ist der Unterschied zwischen einem Fest, das einen Verein trägt, und einem, das ihn Geld kostet.
Die Bedingungen, an denen es scheitert
Die 72-Stunden-Regel
Alle Feste eines Vereins zusammen dürfen 72 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Nicht 72 Stunden pro Fest – pro Jahr. Wer drei Veranstaltungen à einen Tag macht, ist gut dabei. Wer ein dreitägiges Fest plus zwei Abende macht, sollte nachrechnen, bevor die Behörde es tut.
Eine Umsatzgrenze gibt es dagegen nicht. Die Dauer ist der begrenzende Faktor, nicht der Erlös.
Die 1.000-Euro-Grenze bei der Unterhaltung
Die Aufwendungen für Unterhaltungsdarbietungen dürfen 1.000 Euro pro Stunde nicht überschreiten. Diese Grenze ist der häufigste Stolperstein, sobald ein Fest musikalisch ernst gemeint ist. Ein Headliner mit Anreise, Technik-Rider und Crew ist schneller darüber, als die Kalkulation vermuten lässt – und die Frage, was alles als Aufwand für die Darbietung gilt, entscheidet sich nicht nach Gefühl.
Die Frage, wer arbeitet
Organisation und Durchführung müssen im Wesentlichen durch Vereinsmitglieder oder ihnen nahestehende Personen erfolgen. Ein durchgehend zugekauftes Gastro- oder Securityteam kann die Einstufung als kleines Vereinsfest gefährden. Auch das Verpflegungsangebot soll begrenzt bleiben.
Der Punkt, den viele übersehen: Diese Bedingungen gelten kumulativ. Es reicht, eine davon zu reißen – dann ist das Fest steuerlich ein anderer Vorgang, mit Registrierkassenpflicht, Umsatzsteuer und voller Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Rückwirkend.
Was das für die Planung heißt
Wer ein Format aufbaut, das wachsen soll, sollte früh entscheiden, auf welcher Seite der Grenze es stehen wird. Ein Fest, das den Rahmen des kleinen Vereinsfests sprengt, ist nicht automatisch schlechter – es braucht nur eine andere Struktur, eine saubere Kassenlösung und eine Kalkulation, die Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer von Anfang an enthält.
Der teure Weg ist der dritte: hineinwachsen, ohne es zu merken.
Kein Steuerrat. Dieser Beitrag gibt öffentlich zugängliche Eckwerte wieder. Die Beurteilung eines konkreten Fests gehört in die Hände einer Steuerberatung – der Unterschied zwischen den Varianten ist zu groß, um ihn zu schätzen.
