Salzburger Veranstaltungsgesetz 2026: Die Schwellen, die Ihre Planung verschieben
Seit 1. Mai 2026 gilt das S.VAG 2026. Anmeldegrenzen bei 500 und 600 Personen, Sicherheitskonzept ab 2.000 - und zwei Stunden mehr Zeit im Freien.
Seit 1. Mai 2026 gilt in Salzburg ein neues Veranstaltungsgesetz. Das S.VAG 2026 löst die Fassung von 1997 ab, und es verschiebt genau die Schwellen, an denen für Veranstalter Aufwand entsteht. Wer seine Planung noch nach den alten Zahlen macht, rechnet mit den falschen Fristen.
Die Schwellenwerte, die zählen
Entscheidend ist nicht die verkaufte Ticketmenge, sondern die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen. Und die zählt großzügiger, als viele annehmen: Crew, Künstlerinnen und Künstler sowie Personal werden mitgezählt. Nur Ordnerinnen und Ordner bleiben außen vor.
| Situation | Grenze | Folge |
|---|---|---|
| Genehmigte Veranstaltungsstätte, 7 bis 24 Uhr | bis 500 Personen | keine Anmeldung nötig |
| Gastronomiebetrieb | bis 500 Personen | keine Anmeldung nötig (vorher 300) |
| Im Freien, ohne besondere Anlagen | bis 600 Personen | keine Anmeldung nötig |
| Großveranstaltung | ab 2.000 Personen | Sicherheitskonzept verpflichtend |
Was sich konkret verbessert hat
Zwei Änderungen entlasten kleinere Veranstalter spürbar. Die Grenze für anmeldungsfreie Veranstaltungen in Gastronomiebetrieben ist von 300 auf 500 Personen gestiegen. Und Veranstaltungen im Freien ohne besondere Anlagen dürfen jetzt bis 22 Uhr laufen statt bis 20 Uhr – zwei Stunden, die bei einem Sommerevent den Unterschied zwischen Nachmittagsprogramm und Abendveranstaltung ausmachen.
Auch die Anmeldefrist wurde auf sieben Tage vor der Veranstaltung verkürzt.
Der Punkt, an dem es teuer wird
Ab 2.000 gleichzeitig anwesenden Personen ist ein Sicherheitskonzept verpflichtend – und zwar bereits mit der Anmeldung, nicht irgendwann im Lauf der Planung. Wer das übersieht, verliert im ungünstigsten Fall den Termin.
Praktisch heißt das: Die 2.000er-Grenze gehört an den Anfang der Kalkulation, nicht ans Ende. Ein Konzept, das bei 1.900 Personen kalkuliert ist und dann durch Gästeliste, Crew und Technik über die Grenze rutscht, wird mitten in der Vorbereitung zu einem anderen Projekt.
Zuständigkeit: In der Stadt Salzburg werden alle Veranstaltungen bei der Landespolizeidirektion angemeldet. Außerhalb sind für Kleinveranstaltungen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zuständig, für Großveranstaltungen die Bezirksverwaltungsbehörde.
Was das Gesetz nicht regelt
Die Salzburg Club Commission kritisiert, dass Awareness-Konzepte nicht verpflichtend vorgeschrieben wurden. Für Veranstalter heißt das: Wer damit arbeitet, tut es aus eigenem Antrieb – und kann es als Qualitätsmerkmal gegenüber Gästen und Partnern einsetzen, nicht als Pflichtübung.
Kein Rechtsrat. Dieser Beitrag fasst den Stand nach öffentlich zugänglichen Quellen zusammen. Für die verbindliche Auslegung im Einzelfall ist die zuständige Behörde oder eine rechtliche Beratung heranzuziehen.
